Wenn ein Mensch aus dem Leben tritt, dann ist dies noch nicht das Ende – zumindest nicht für die Angehörigen. Diese haben im Anschluss einiges zu regeln, darunter das Begräbnis des Verstorbenen.
Je nachdem, welche Art von Begräbnis und Trauerfeier gewünscht wird, ist dies mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Sogar eine sehr einfach gehaltene Beerdigung liegt schnell bei 5.000 Euro. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene keine größeren Vermögenswerte hinterlassen hat, kann eine Beerdigung für die Angehörigen zu einer teuren Angelegenheit werden. Da nur die wenigsten Menschen ihren Lieben diese Kosten hinterlassen wollen, schließen viele eine Sterbegeldversicherung ab. Ein solches Sterbegeld stellt grundsätzliche eine Art Lebensversicherung dar, die im Todesfall die vereinbarte Summe auszahlt, die dann für die Beerdigung und evtl. Grabpflege zur Verfügung steht.
Es gibt mehrere Optionen für das Sterbegeld, unter denen gewählt werden kann. Dazu gehört die Frage, ob ein sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird oder eine Wartezeit akzeptiert werden kann. Soll schon ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung der Versicherungsschutz gelten, wird der Versicherer in aller Regel eine Gesundheitsprüfung durchführen wollen, um das Risiko zu reduzieren. Wer dies nicht möchte, wird mit einer Wartezeit vorlieb nehmen müssen, die bis zum vollumfänglichen Versicherungsschutz üblicherweise zwei bis drei Jahre beträgt. Was besser ist, muss im Einzelfall entschieden werden, häufig geht die Tendenz eher in Richtung eines Sterbegeldes ohne Gesundheitsprüfung.
Ein wesentlicher Vorteil liegt im Schutzcharakter des Sterbegeldes begründet. Anders als ein Sparbuch können die, in die Sterbegeld-Versicherung eingezahlten Beiträge, nicht vom Staat bei Bezug von Sozialleistungen wie Hartz IV zur Sicherung des Lebensunterhaltes angerechnet werden. Das heißt, es handelt sich um Schonvermögen. Juristisch wurde bereits geklärt, dass selbst eine Versicherung, in die bereits 6.500 Euro eingezahlt wurde, angemessen ist und nicht gekündigt werden muss. Wichtig ist die eindeutige Zweckbindung des Kapitals. Dies ist beim Sparbuch anders: Selbst wenn klar kommuniziert wird, dass es sich um Rücklagen für die Beerdigung handelt, muss das Vermögen, welches den Schonbetrag übersteigt, verbraucht werden, bevor Sozialleistungen bezogen werden können.
Beim Sterbegeld handelt es sich um eine Versicherung, die mit Kosten verbunden ist. Daher sollte bei der Auswahl des Anbieters darauf geachtet werden, ein Angebot mit geringer Kostenquote zu wählen, denn jeder Euro, der an den Versicherer geht, ist ein Euro weniger, der ausgezahlt wird. Ein Sterbegeldrechner im Internet kann bei der Auswahl der Anbieter und Tarife helfen. Ebenso bieten Verbraucherzentralen und Finanzzeitschriften gelegentlich einen Sterbegeld Vergleich an, der die Vor- und Nachteile der Anbieter und Produkte aufschlüsselt. Beim Sterbeversicherungpreisvergleich sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich die einzelnen Tarife unter Leistungsaspekten ähneln, also nicht unterschiedlich hohe Versicherungssummen miteinander verglichen werden, sonst besteht das Risiko, zwar einen billigen, aber einen schlechten Tarif zu erwischen.
Am interessantesten ist das Sterbegeld für ältere und/oder kranke Menschen, die ihren Angehörigen keine Verbindlichkeiten für die Beerdigung hinterlassen möchten. Dies gilt vor allem dann, wenn keine nennenswerten weiteren Vermögensgegenstände vorhanden sind, aus denen später die Beerdigung bezahlt werden kann. Gleichzeitig sichert die Sterbegeldabsicherung zu, dass die finanziellen Mittel vorhanden sind, damit die Bestattung später nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen organisiert werden kann und dies nicht an der Kostenfrage scheitert. Für ganz junge Menschen, die ihre Familie absichern möchten, falls ein Unfall zustößt und damit einer der Verdiener nicht mehr da ist, bietet sich eher eine Risiko-Lebensversicherung an, da diese zumeist günstiger ist und höhere Summen absichert.
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