Das Sterbegeld soll grundsätzlich sämtliche anfallende Kosten für eine Bestattung und anschließender Trauerfeier und Grabpflege abdecken.
Das Sterbegeld wird beim Tod der jeweiligen Person an die Hinterbliebenen oder den vertraglich vereinbarten Begünstigten ausbezahlt.
Bis einschließlich 2003 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Angehörige von Beamten erhalten noch heute einmalig die doppelte Höhe der Bezüge als Sterbegeld ausbezahlt. Weiterhin können sich Arbeitgeber in der Privatwirtschaft zu einer Zahlung von Sterbegeld verpflichten. Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben beim Tod eines Versicherten bis Ende 2003 an die Hinterbliebenen ein gesetzliches Sterbegeld gezahlt. 1998 betrug die Summe noch 3.100 Euro. Im Laufe der Zeit wurden die Leistungen stark gekürzt. 2003 betrug das gesetzliche Sterbegeld für einen gesetzlich Versicherten noch 525 Euro. Wenn eine Familienversicherung vorlag, dann betrug das Sterbegeld noch 262,50 Euro.
Seit 2004 wird kein Sterbegeld mehr gezahlt. Das bedeutet, dass Angehörige beim Tod eines Angehörigen keine finanzielle Unterstützung mehr von der Krankenkasse erhalten. Somit müssen sämtliche anfallenden Kosten privat finanziert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Sterbegeld an die Hinterbliebenen zahlen, im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen. Es besteht dann ein Anspruch auf ein Sterbegeld gegenüber der Unfallversicherung, wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eintritt. Die Höhe des Sterbegeldes ist dabei genau definiert. Das Sterbegeld beträgt ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße. 2014 lag die Bezugsgröße in den alten Bundesländern bei 33.180 Euro. Die Bezugsgröße in den neuen Bundesländern betrug 28.140 Euro. Somit betrug das Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung in den alten Bundesländern 4.740 Euro und in den neuen Bundesländern 4.020 Euro.
Da Das geschilderte Szenario Tod durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nicht oft vorkommt, kann jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Leistung gerechnet werden. Somit muss private Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung getroffen werden. Da es viele verschiedene Sterbegeldversicherungen gibt, sollte ein Sterbeversicherung Vergleich im Internet durchgeführt werden. Mit Hilfe eines Sterbegeldrechners kann eine, für den Betroffenen, günstige Sterbeversicherung gefunden werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, wie die Leistungen ausgestaltet sind. So wird von einigen Versicherungsgesellschaften sogar eine Sterbeversicherung ohne Wartezeit angeboten, wo die Leistung sofort gezahlt werden kann, ohne dass eine bestimmte Frist verstreichen muss.
Da ein gesetzliches Sterbegeld durch den Gesetzgeber abgeschafft wurde, ist es besonders empfehlenswert eine Sterbegeldabsicherung abzuschließen, um die Nachkommen finanziell zu entlasten. Weiterhin kann mit einer Sterbegeld-Versicherung durchaus sichergestellt werden, dass bei der Bestattung keine Abstriche gemacht werden müssen. Dies sollte in jedem Fall vermieden werden, da die Hinterbliebenen nur einmal die Chance erhalten werden, sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Zudem hat der Verstorbene eventuell besondere Wünsche, welche kostenintensiv sein können. In diesen Fällen leistet eine Sterbegeldversicherung wertvolle Dienste.
Die gesetzlichen Rentenversicherungen haben als Ergänzung ein Sterbevierteljahr statt eines Sterbegeldes eingeführt. Ehepartner des Verstorbenen erhalten im ersten Vierteljahr der Witwen- oder Witwerrente die volle Rente des Rentenversicherten ausgezahlt. Das sogenannte Sterbevierteljahr dient zur Überbrückung der hohen Kosten direkt nach dem Tod und kann bei der Finanzierung der Beerdigungskosten helfen. Jedoch hat die Zusatzzahlung der Rentenversicherung einen Nachteil. Eine genaue Höhe ist nicht prognostizierbar. Die genaue Höhe der Zahlung ist von den bisherigen Rentenbezügen des Verstorbenen abhängig. Somit fällt die Zahlung bei jedem anders aus. Ein wirklicher Ersatz für die Sterbeversicherung ist somit nicht gegeben. Es handelt sich lediglich um eine Ergänzung. Zudem erhalten nur die Ehepartner diese Zahlung.
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