Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung

Sterbegeldversicherung

Nichts ist umsonst im Leben, nur der Tod, so heißt es. Und genau genommen stimmt nicht einmal mehr das, denn selbst eine sehr einfache Bestattung kann heute schnell viele tausend Euro kosten.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Menschen hier vorsorgen wollen, damit die Angehörigen nach dem eigenen Dahinscheiden nicht mit den Kosten der Beerdigung belastet werden. Dies geht am einfachsten mit einer Sterbegeldversicherung, auch Sterbeversicherung genannt. Das Prinzip einer solchen Sterbegeldabsicherung ist das einer kleinen Lebensversicherung, die nach dem Tod ausgezahlt wird und dazu dient, die Kosten im Zusammenhang mit der Bestattung abzudecken.

Während es früher noch ein gesetzliches Sterbegeld von der Krankenversicherung gab, ist diese Zahlung seit 2004 weggefallen, so dass die Angehörigen bei mangelhafter Vorsorge die Kosten der Beerdigung vollumfänglich selbst tragen müssen. Im Gegenzug zur Risikolebensversicherung, die im Wesentlichen der Absicherung der Hinterbliebenen dient und daher im Regelfall nur bis zum Renteneintritt abgeschlossen wird, läuft die Sterbegeldversicherung ein Leben lang und ist nur für die Übernahme der Bestattungskosten bzw. die Trauerfeier und/oder die Kosten der Grabpflege gedacht.

Wartezeit oder Gesundheitsprüfung bei der Sterbegeldversicherung?

Sterbegeld-Versicherungen können üblicherweise von Personen im Alter von 45 – 75 Jahren abgeschlossen werden. Der Vorteil gegenüber vielen anderen Versicherungsprodukten, die ebenfalls eine Todesfallleistung enthalten, etwa eine Risikolebensversicherung, liegt darin, dass oftmals das Sterbegeld ohne Gesundheitsprüfung angeboten wird, beispielsweise die VDKSterbeversicherung oder das Monutasterbegeld.

Dafür muss im Falle der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung oftmals eine Wartezeit in Kauf genommen werden, bei der erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Versicherungsbeginn der volle Schutz besteht. In der Zwischenzeit sind im Todesfall anteilige Auszahlungen der Versicherungssumme üblich, deren Höhe davon abhängt, wie lange der Vertragsabschluss zurückliegt. Umgekehrt gibt es Gesellschaften, die auf die Wartezeit verzichten, dafür gibt es dann bei der Sterbeversicherung ohne Wartezeit eine Gesundheitsprüfung. Darunter wird jedoch kein ärztliches Attest verstanden. Es genügt, wenn man versichert, gesund zu sein, wobei darunter verstanden wird, dass man nicht unter einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, die mit einer nur kurzen Lebenserwartung einhergeht. Gleichzeitig müssen Erkrankungen in der Vergangenheit genannt werden.

Sterbegeldversicherung mit Unfalltodesschutz oder nicht?

Zusätzlich zur normalen Absicherung des Todesfalles bieten manche Versicherungen einen zusätzlichen Schutz bei Unfalltod an. Falls diese Option gewählt wird, erhöht sich die ausgezahlte Versicherungssumme bei einem Unfalltod. Üblich ist, dass das doppelte oder sogar das dreifache der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt wird. Die Kosten hierfür halten sich in Grenzen und liegen im Normalfall im Centbereich. Dies ist dazu gedacht, dass neben den Bestattungskosten auch die Kosten im Zusammenhang mit dem Unfall schnell bezahlt werden können.

Sicherheit bei Pfändung und Arbeitslosigkeit

Leicht kann man heute in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da genügt schon eine Krankheit oder unverschuldete Arbeitslosigkeit. Bezüglich des Versicherungssterbegeld braucht man sich jedoch keine größeren Sorgen zu machen: Zwar ist die Sterbeversicherung pfändbar, doch ist die juristische Praxis eher auf Seiten der Versicherungsnehmer. Eine Pfändung der Sterbegeldversicherung durch jemanden, der eine offene Forderung hat, ist nur dann möglich, wenn der Rückkaufswert oberhalb 3.579 Euro liegt, was bei den meist geringen Versicherungssummen in der Praxis nur sehr selten vorkommt.

Ist der Rückkaufswert höher, kann zudem nur der überschießende Betrag gepfändet werden. Daher wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass eine Sterbegeldversicherung nicht pfändbar ist. Auch gegenüber dem Sozialamt besteht ein guter Schutz, so dass bei Bezug von Hartz IV die Versicherung nicht gekündigt werden muss. Bereits eingezahlte Beiträge sind im Allgemeinen sicher, wenn es sich um eine reine Todesfallabsicherung handelt. Die Rechtsprechung hat hier bereits in mehreren Urteilen den Schutz der Versicherungsnehmer bestätigt. Die Versicherungssumme bzw. die eingezahlten Beiträge sind hier weniger von Bedeutung, sogar eine Versicherung, in die bereits 6.500 Euro eingezahlt wurden, wurde als angemessen beurteilt und musste somit nicht gekündigt werden. Wichtig ist, dass die Zweckbindung des Kapitals deutlich ersichtlich ist.

Selbst kurz vor der Bestattung kann die Leistung der Versicherung nicht gepfändet werden. Damit sind die bereits eingezahlten Beiträge sicher und können auch vom Sozialamt nicht zurück gefordert werden. Damit ist eine Sterbeversicherung sinnvoll unter anderem für diejenigen, die bereits jetzt Vorsorge für ihr Ableben treffen wollen, damit dann alles so verläuft, wie man es sich gewünscht hat. In diesem Schutz vor Pfändung liegt einer der großen Vorteile gegenüber einer einfachen Reserve auf dem Sparbuch begründet.

Sinnvoll und möglich: Kündigung oder Beitragsfreistellung der Sterbegeldversicherung?

Wer sich die Beiträge nicht mehr leisten kann oder mit dem Anbieter unzufrieden ist, kann natürlich auch die Sterbeversicherung kündigen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass bei einer Kündigung der Rückkaufswert ausgezahlt wird, der gerade in den ersten Jahren nach dem Abschluss sehr gering sein kann. Vor allem dann, wenn die Chance besteht, dass sich die finanzielle Situation wieder verbessert, ist eine Beitragsfreistellung oftmals sinnvoller. Das heißt, dass keine laufenden Beiträge mehr eingezahlt werden, aber die Versicherung bestehen bleibt. Damit verzinst sich auch das bereits eingezahlte Kapital weiter und der Todesfallschutz bleibt bestehen, wenn auch anteilig verringert. Anders als bei der Auszahlung des Rückkaufswertes können Verluste dadurch vermieden werden.

Für wen eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist!

Wer braucht eine Sterbegeld Vorsorge? Grundsätzlich ist sie für jeden sinnvoll, der seine Angehörigen nach dem Tod nicht durch eine tausende Euro teure Rechnung für die Bestattung belasten möchte. Gleichzeitig gibt das Sterbegeld natürlich auch Menschen ohne Angehörige die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten sicherzustellen, dass nach ihrem Ableben die Bestattung in ihrem Sinne verläuft. Gerade diejenigen, die individuelle Vorstellungen und Wünsche haben, können somit Vorsorge treffen, dass es keine Abweichungen gibt, die durch zu hohe Kosten der eigenen Wünsche verursacht werden. Gibt es keine Angehörigen, ist der Staat für die Begleichung der Beerdigungsrechnung zuständig, was entsprechend wenig Raum für ausgefallene Wünsche lässt, wenn keine private Absicherung besteht. Je nachdem, welche Wünsche für die Bestattung bestehen, sollte dann eine Versicherungssumme von 5.000 – 10.000 Euro gewählt werden.

Manche Anbieter ermöglichen sogar Versicherungssummen von bis zu 30.000 Euro. Jeder sollte sich jedoch vorher klar machen, wie viel Geld für die gewünschte Bestattungsform nötig ist und sich nicht überversichern.

Sterbegeldvergleich sinnvoll?

Wie bei allen Versicherungen, sollte vor dem Abschluss eines Versicherungsterbegeld ein Sterbeversicherung Vergleich durchgeführt werden, damit eine günstige Sterbeversicherung gefunden werden kann. Das erste Angebot, das gemacht wird, muss weder unter Preis- noch unter Leistungsaspekten das beste sein, so dass ein Sterbegeld Vergleich unbedingt durchgeführt werden wollte. Hierzu kann einerseits ein Sterbegeldrechner im Internet verwendet werden, der übersichtlich die Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife auflistet. Andererseits kann und sollte zusätzlich noch ein Blick auf einen aktuellen Sterbeversicherungpreisvergleich bzw. Sterbeversicherungtest geworfen werden. In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale verwiesen. Daneben bieten auch manche Finanzzeitschriften einen Sterbegeld Vergleich an. Alternativ kann natürlich eine eigene Recherche im Internet betrieben werden, indem etwa nach Vergleich Sterbeversicherung gesucht wird.

Alles in allem kann eine Sterbegeldversicherung damit eine sinnvolle Ergänzung der eigenen Absicherung sein. Die Vorteile liegen auf der Hand: Schon heute kann sichergestellt werden, dass nach dem eigenen Ableben alles so verläuft, wie man es sich wünscht. Angehörige werden nicht mit Kosten belastet und im Gegensatz zu einer Spareinlage genießt die Sterbegeldversicherung einen Schutzstatus bei Pfändungen bzw. bei Bezug von Hartz IV. Durch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung können viele Tarife sehr unbürokratisch und mit wenig Aufwand abgeschlossen werden.

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