Sterbegeldversicherung

Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Sterbegeldversicherung dient vor allem dazu, den Hinterbliebenen nicht die Kosten einer Beerdigung zu hinterlassen. So werden neben den reinen Bestattungskosten auch die Trauerfeier und Grabpflegekosten von der Sterbeversicherung abgedeckt – vorausgesetzt die Versicherungssumme ist hoch genug. Was nur wenige wissen ist, dass selbst die Kosten einer sehr einfachen Beerdigung schnell in die tausende Euro gehen können. Bestehen dann noch zusätzliche Wünsche, kann es noch teurer werden. Vor diesem Hintergrund ist die rechtzeitige Absicherung dieser Kosten von hoher Wichtigkeit, wenn man die Angehörigen nach dem Ableben nicht belasten möchte.

Sterbeversicherung mit oder ohne Gesundheitsprüfung

Grundsätzlich werden von den Versicherungen zwei gängige Modelle der Sterbegeldversicherung angeboten. Die Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung und die Variante ohne Wartezeit. Letzteres bedeutet, dass der Versicherungsschutz unmittelbar vollumfänglich gilt. Wenn also schon am nächsten Tag der Tod eintritt, zahlt die Versicherung die vereinbarte Leistung. Damit sich nicht schwerkranke Menschen mit nur noch sehr kurzer Lebenserwartung dies zu Nutze machen, um für ihre Angehörigen eine hohe Zahlung zu erreichen, bestehen die Anbieter in einem solchen Fall auf eine Gesundheitsprüfung. Diese beinhaltet im Regelfall zwei Fragen bzw. Zusicherungen: Es muss versichert werden, dass aktuell keine gefährlichen Krankheiten vorliegen bzw. bekannt sind, die mit kurzer Restlebenszeit verbunden sind. Gleichzeitig verlangen viele Anbieter, dass alle Erkrankungen der letzten Jahre aufgelistet werden.

Sterbeversicherung: Problem für ältere Menschen

Üblich ist, dass eine Sterbegeld-Versicherung nicht von jungen Menschen abgeschlossen wird, sondern dass sich vornehmlich die älteren Semester für eine solche Police entscheiden. Zwar bieten viele Assekuranzen bereits ab einem Alter von 45 Jahren eine entsprechende Versicherung an, doch in der Praxis wird sie deutlich später abgeschlossen. Je älter die Menschen werden, desto größer ist das Risiko, dass bereits Leiden vorliegen oder in den vorherigen Jahren Krankheiten aufgetreten sind. Werden diese nicht korrekt gemeldet, dann wird der Versicherungsschutz dadurch riskiert, da die Assekuranzen nach dem Todesfall klären, ob es nicht vielleicht doch in der Vergangenheit gesundheitliche Probleme gab, die beim Abschluss verschwiegen wurden. Gibt man nach bestem Wissen und Gewissen alles an, dann kann es sein, dass die Versicherung die Police wegen eines zu hohen Risikos ablehnt oder die Kosten so hoch ansetzt, dass es sich nicht mehr lohnt, das Sterbegeld abzuschließen.

Sterbeversicherung: Nach erster Ablehnung keine zweite Chance

Wenn eine Versicherung wegen gesundheitlicher Probleme den Kunden abgelehnt hat, kann man leider nicht so einfach bei einem anderen Anbieter einen Antrag auf eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung stellen. Der erste Versicherer wird nach der Ablehnung dies der Sonderwagnisdatei mitteilen. Wenn dann ein Antrag bei einer anderen Versicherung gestellt wird und diese im Verlauf besagte Sonderwagnisdatei abfragt und über die bereits erfolgte Ablehnung Kenntnis erlangt, wird der Antrag entweder direkt abgelehnt oder der Antragsteller muss auf einmal doch umfangreiche Angaben zum Gesundheitszustand machen. Daher ist es oftmals sinnvoller, wenn direkt eine Sterbeversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Hier muss dann zwar eine Wartezeit in Kauf genommen werden, üblich sind zwei oder drei Jahre, doch dafür wird das Risiko umgangen, nach der ersten Ablehnung keine günstige Sterbeversicherung mehr zu bekommen.

Sterbeversicherung in der Wartezeit: Staffelung der Auszahlungen

Wenn die versicherte Person innerhalb der Wartezeit (üblich bei einer Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung) verstirbt, dann gibt es bei den meisten Tarifen eine Staffelordnung, wie viel von der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt wird. Bei einem Todesfall im ersten halben Jahr nach dem Abschluss wird häufig gar nichts gezahlt, im Anschluss daran wird, steigend im Zeitablauf, ein gewisser Anteil der Versicherungssumme gezahlt, bis nach zwei oder drei Jahren der volle Versicherungsschutz besteht. Wie hoch die jeweiligen Anteile sind und ab welchem Monat ab Versicherungsbeginn sie gezahlt werden, unterscheidet sich je nach Anbieter und Tarif. Dies sollte bei einem Sterbegeld Vergleich berücksichtigt werden.

 

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